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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatlich bis zu 42 € von der Pflegekasse
Pflege zu Hause bedeutet oft einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Viele Betroffene und Angehörige wissen jedoch nicht, dass Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ im Wert von bis zu 42 € monatlich haben – übernommen von der Pflegekasse.
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Desinfektionstücher
- Bettschutzeinlagen
- Mundschutz
- Schutzschürzen
Diese Produkte unterstützen die Hygiene und erleichtern die tägliche Pflege im häuslichen Umfeld.
Wer hat Anspruch?
Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn:
- ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt,
- die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen lebt,
- und die Pflege zumindest teilweise durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.
Ein ärztliches Rezept ist hierfür nicht erforderlich.
Unser Service für Sie
Wir unterstützen Sie unkompliziert und persönlich:
- Übernahme der Antragstellung bei der Pflegekasse
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Individuelle Zusammenstellung der gewünschten Pflegehilfsmittel
- Regelmäßige und zuverlässige Versorgung
Gerne beraten wir Sie oder Ihre Angehörigen persönlich zu den Möglichkeiten und helfen dabei, den Anspruch schnell und unkompliziert zu nutzen.