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Suche nach Medikamenten, Symptomen, PZNs

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatlich bis zu 42 € von der Pflegekasse

Pflege zu Hause bedeutet oft einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Viele Betroffene und Angehörige wissen jedoch nicht, dass Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ im Wert von bis zu 42 € monatlich haben – übernommen von der Pflegekasse.

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Desinfektionstücher
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen

Diese Produkte unterstützen die Hygiene und erleichtern die tägliche Pflege im häuslichen Umfeld.

Wer hat Anspruch?

Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn:

  • ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt,
  • die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen lebt,
  • und die Pflege zumindest teilweise durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt. 

Ein ärztliches Rezept ist hierfür nicht erforderlich. 

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie unkompliziert und persönlich:

  • Übernahme der Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Individuelle Zusammenstellung der gewünschten Pflegehilfsmittel
  • Regelmäßige und zuverlässige Versorgung

Gerne beraten wir Sie oder Ihre Angehörigen persönlich zu den Möglichkeiten und helfen dabei, den Anspruch schnell und unkompliziert zu nutzen.